Feurenmoos: Eisenlohr beantwortet Bürgerfragen im Gemeinderat

"Brisant"- echt jetzt? / Infos unter "Bekanntgaben

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Das Feurenmoos und die Pläne, dort    bis zu fünf Windkraftanlagen zu errichten, haben den Gemeinderat am Donnerstag gleich zwei Mal beschäftigt: in der Bürgerfragestunde und unter Bekanntgaben. Schließlich sorgt ein angeblich „brisantes Papier“ für Aufregung. Wichtig ist: Derzeit geht es um die Ausweisung von Vorranggebieten durch den Regionalverband. Über die konkreten Pläne für Windkraftanlagen wird später das Landratsamt entscheiden, wenn dort Bauanträge vorliegen.

Schramberg. Mehrere Bürger erkundigten sich in der Bürgerfragestunde nach dem Grundwasser, das möglicherweise durch die Windräder beeinträchtigt werde. Auch habe das Feurenmoos eine „hohe Bodenbewertung“. Der Fragesteller wollte wissen, wer das prüfe.

Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr informierte, dass Bürgerinnen und Bürger bis zum 14. Februar bei der erneuten Offenlage ihre Einwendungen gegen die Pläne des Regionalverbandes vorbringen können. Die Stadt habe noch bis 14. April Zeit.

Stellungnahme der Stadt kommt

Die Verwaltung werde bis zum 20. Februar eine Stellungnahme für den Gemeinderat vorbereiten. „Verwaltungsintern werden wir Hinweise aufnehmen. Zum Thema B0odenschutz und Wasserschutz gebe es bereits Anmerkungen und Bedenken, „die wir ernst nehmen“.

Ein anderer Anwohner sprach von „einem Füllhorn an Bedenken“ und fragte, ob die Bürger diese an den Gemeinderat weitergeben könnten. Sie werde solche Bedenken gerne an den Rat weiterleiten, sicherte Eisenlohr zu.

Ein weiterer Bürger fragte nach der angekündigten Bürgerinformationsveranstaltung. Ihm fehlten bislang Informationen zur Lärmentwicklung. Da fehlten auch Erfahrungen bei so großen Anlagen.

Eisenlohr erläuterte die zwei verschiedenen Verfahren: das derzeit laufende Verfahren um die Vorranggebiete und ein späteres mögliches Baugenehmigungsverfahren. Stellung könne man jetzt zu den Vorrangflächen nehmen.

Tübinger Pläne

Die Stadtwerke Tübingen (swt) planten bis zu fünf Anlagen zu bauen und hätten eine Infoveranstaltung zugesagt. Die Stadt werde die Sulgener Halle dafür bereitstellen. Allerdings seien die swt in letzter Zeit „etwas zurückgerudert“, so Eisenlohr. Es gebe auch einen Bürger, der die Infoveranstaltung ablehne, weil das eine Unterstützung der swt darstelle, so Eisenlohr.

Sie wisse, dass etliche Bürger besorgt seien. Es sei üblich, dass bei Infoveranstaltungen Fragen gestellt werden können, antwortete sie auf eine entsprechende Frage. (Hier findet man bereits ausführliche Informationen zum Projekt der swt.)

Zwei Paar Stiefel: Vorrangflächen und Bauanträge

Beim Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben“ stellte Stadtplaner Joschka Joos das laufende Verfahren nochmals vor. Bürgerschaft und die Träger öffentlicher Belange würden derzeit nur zu den Vorrangflächen, nicht zu konkreten Plänen befragt, stellte er klar. Er erinnerte daran, dass früher die Kommunen für die Ausweisung der Flächen zuständig waren.

Dann kam ein neues Gesetz, das den Regionalverbänden diese Aufgabe zuwies. Ein Landesgesetz hat die Bundesregelung noch verschärft. Der Regionalverband muss bis Ende September die Vorranggebiete ausweisen. Diese müssen mindestens 1,8 Prozent der gesamten Fläche umfassen. Der Regionalverband habe schnell reagiert. Schon vor knapp einem Jahr konnte man bei der ersten Offenlage Stellungnahmen abgeben. Diese habe der Verband eingearbeitet, und nun laufe das zweite Beteiligungsverfahren.

Die Vorgaben. Foto: him

Beim Feurenmoos und den anderen Gebieten auf Schramberger Gemarkung könne man wenig machen, denn die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände würden eingehalten. „Wir prüfen aber noch den Artenschutz.“ Zum Wasserschutz erklärte Joos, nur ein ganz kleiner Teil im östlichen Gebiet sei ein Wasserschutzgebiet Zone III, die niedrigste Kategorie.

Fragen des Bodenschutzes würden erst später im Baugenehmigungsverfahren vom Landratsamt geprüft. Die kleine Änderung beim Feurenmoos sei auf den Bebauungsplan für eine Kfz-Werkstatt in Schönbronn zurückzuführen. Die Stadt habe „keine große Handhabe, um gegen die Ausweisung vorzugehen“, so Joos.

Joschka Joos informierte.

Vereinfachtes Verfahren ohne Bürgerbeteiligung

Die Stadtwerke Tübingen planten den Bau von fünf Anlagen, die das Landratsamt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz prüfen und genehmigen muss. Ein weiteres Gesetz habe das Verfahren vereinfacht. Nun entfallen ein Umweltgutachten, und es bedarf keiner öffentlichen Beteiligung mehr. „Der Gesetzgeber wollte das so.“ Allerdings werde die Stadt angehört. Joos betonte, bisher sei noch kein Bauantrag eingegangen.

Eisenlohr zeigte Verständnis für die Sorgen der Bürger. Sie kritisierte, dass Bürger nicht mehr informiert werden müssen und dies nur noch freiwillig geschehe. „Es würde die Akzeptanz erhöhen, wenn es eine ordentliche Bürgerbeteiligung gäbe“, ist sie überzeugt.

Alles andere als brisant

Ein angeblich „brisantes Schreiben“ kursiert derzeit in Sulgen und in einer Redaktionsstube. In dem „vertraulichen“ Schreiben des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) gehe es „um die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Trinkwasser“, heißt es in der Lokalzeitung. Das Amt weise darauf hin, „dass beim Bau von Windenergieanlagen zu prüfen sei, ob durch die Eingriffe in den Untergrund die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung zu prüfen sei“ (sic!).

Auch zu Wasserschutzgebieten äußere sich das Landesamt: „Die Wasserschutzgebiete entsprechen nicht mehr den aktuellen Richtlinien zur Abgrenzung von Wasserschutzgebieten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Planflächen im Falle einer Neuabgrenzung innerhalb eines dieser Wasserschutzgebiete zu liegen kommen“.

Aus diesem Schreiben leiteten die Anwohner eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung ab, die durch die Windkraftanlagen entstünden, schreibt die Zeitung.

Die NRWZ hat beim Landratsamt Rottweil nachgefragt, was es mit diesem Schreiben auf sich hat. Pressesprecherin Andrea Schmider teilt mit, es handle sich „um verschiedene Stellungnahmen, die im Rahmen des internen Behördenverfahrens abgegeben wurden.“

Normale Behördeninformation für Projektierer

Schmider erläutert, dass im Rahmen der Genehmigung von Windkraftanlagen viele Auflagen zu beachten seien. Deshalb gebe es schon im Vorfeld mit dem Projektierer einen Vorabtermin. Dabei zeigten die Behörden auf, „welche speziellen Vorgaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzuhalten sind“.

Damit möchte man sicherstellen, dass alle am Genehmigungsverfahren Beteiligten ihre Stellungnahme abgeben. Der Projektierer soll eine Arbeitsgrundlage dafür haben, „worauf er beim Genehmigungsantrag achten muss, welche Unterlagen dem Antrag beiliegen müssen und was die beteiligten Genehmigungsbehörden für das Verfahren benötigen.“

Auf dieser Grundlage kann der Projektierer seinen Antrag stellen. Erst damit beginnt das Genehmigungsverfahren, in dem alle besprochenen Belange berücksichtigt werden müssen.

Im genannten Schreiben seien das unter anderem die Belange des Trinkwasserschutzes, die im Zuge der Verfahrens geprüft würden. „Daraus eine Brisanz abzuleiten, ist aus meiner Sicht eher schwierig – es handelt sich hier um das Standardvorgehen bei solchen Verfahren“, so Schmider.

Vertraulich, weil noch nicht von allen abgesegnet

Vertraulich sei das Papier nur deshalb, weil es sich um den Entwurf eines Protokolls handle, den noch nicht alle Beteiligten geprüft und gebilligt hätten. Auch Schmider betont, bisher liege noch kein Bauantrag vor.

Um es auf eine alltäglichere Ebne zu bringen: Wenn ein Häuslebauer zum Sprechtag des Bauamts geht, bekommt er ebenfalls eine Liste mit, auf der steht, welche Unterlagen er für seinen Bauantrag mitbringen muss. So ähnlich muss man sich diesen Vorabtermin und das dann angefertigte Protokoll vorstellen.

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Martin Himmelheber (him)

... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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